Grundsteuerreform
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Zuge der Grundsteuerreform wenden sich die Bürgerinnen und Bürger zunehmend mit ihren Nachfragen auch an die Kommunen. Die Haus- und Grundstücksbesitzer/-innen verbinden mit der Grundsteuer in erster Linie ihre Stadt und ihre Gemeinde, an welche die Grundsteuer entrichtet wird und sehen in ihnen kompetente Ansprechpartner. Um den Kommunen die Beantwortung einfacher Fragen der Steuerpflichtigen zu ermöglichen, wurde vom Landesamt für Steuern der Flyer „Grundsteuerreform in Bayern“ und eine Zusammenstellung von ergänzenden Informationen „Grundsteuerreform in Bayern – Wichtige Fragen & Antworten“ (FAQ) erstellt.
Der Flyer enthält unter anderem Informationen über grundsätzliche Fragen zur Grundsteuer, den zeitlichen Ablauf der Reform, Hinweise auf eine Informations-Hotline und Internet Links sowie ein Berechnungsbeispiel für die Grundsteuer B.
Vom Bay. Städtetag wurde bereits im Februar dieses Jahres ein Informationspaket für die Umsetzung der Grundsteuerreform erstellt. Dieses wurde und wird den Bürgerinnen und Bürgern auf der Homepage der Stadt Heilsbronn sowie in allen städtischen Informationstafeln zur Information bereitgestellt.
Der Flyer sowie das Informationspaket sind als Anlage beigefügt.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 02.08.2022 10:31 Uhr