Bauantrag Neubau Einfamilienhaus mit Garage, FlNr. 301/57 Gemarkung Heilsbronn, Baumgartenweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 01.06.2022 ö 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flurnummer 301/57,Gemarkung Heilsbronn. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 16.03.2022 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen jedoch damals nicht erteilt. Nun wurden die Pläne durch den Planverfasser in Absprache mit dem Landratsamt und der Stadtverwaltung geändert und neu vorgelegt. Das Landratsamt bat um Prüfung, ob das gemeindliche Einvernehmen nun erteilt werden kann.
Zu folgenden Festsetzungen wurden Befreiungen beantragt:
  • Standort der Garage außerhalb der vorgegebenen Fläche für Garagen einschließlich Zufahrten
  • Dachform der Garage
    Gemäß Bebauungsplan an der Ostgrenze des Grundstücks – beantragt im Nordosten des Grundstücks damit im Westen und Süden Gartenfläche zur Verfügung steht. Geplant ist eine Fertiggarage mit geringer Dachneigung.
  • Firstrichtung 
  • Dachneigung
  • Dachform
    Gemäß Bebauungsplan sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 30 – 32 Grad vorgesehen. Hier wurde die Dachneigung im Vergleich zum ersten Bauantrag von 20 Grad auf 25 Grad abgeändert.

Die im ersten Bauantrag gewünschte anthrazitfarbene Dacheindeckung (damals ein weiterer Befreiungspunkt) wird nun bebauungsplankonform in rot ausgeführt. Von daher entfällt diese Befreiung jetzt.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus Sicht der Bauverwaltung werden Grundzüge der Planung nun nicht mehr berührt, die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nun zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flurnummer 301/57,Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 08:58 Uhr