Beschluss über Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung im Raitersaicher Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 01.06.2022 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Bürgerversammlung im Ortsteil Bürglein ging von Familien aus dem Raitersaicher Weg ein Antrag auf Zone 30 ein.
Dieses Thema wurde schon mehrfach (auch polizeifachlich) geprüft, letztmalig im Februar 2021. 
Hier wurde zwar der Antrag auf Zone 30 formuliert, jedoch ist hier wohl Tempo 30 gemeint.
Von Seiten der Stadt Heilsbronn wurden in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Es wurden bei Messungen an drei Tagen ortsauswärts zwischen 401 bis 436 Fahrzeuge pro Tag registriert. Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag zwischen 33 – 36 km/h, die max. Geschwindigkeit zwischen 59 und 68 km/h, zwischen 3,5 – 5,7 % hielten sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ortseinwärts betrug die durchschnittliche Geschwindigkeit bei Messungen an zwei Tagen jeweils 48 km/h, die max. Geschwindigkeit 70 und 85 km/h. An die Geschwindigkeitsbeschränkung hielten sich 40,6 bzw 41,6 % nicht, jedoch liegen die Überschreitungen größtenteils im Bereich zwischen 50 und 60 km/h. Es wurden am ersten Tag 256 und am zweiten Tag 683 Fahrzeuge registriert.
Verkehrszeichen sind gemäß gesetzlichen Bestimmungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Die Anordnung von Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs unterliegt darüber hinaus den Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO. Demnach dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt. 
Erforderlich sind folglich besondere örtliche Verhältnisse und eine darauf basierende, das allgemeine Lebensrisiko übersteigende, hinreichend konkretisierende Gefahrenlage. Für die erhebliche Risikoüberschreitung müsste eine gegenüber durchschnittlichen Verhältnissen deutlich erhöhte Zahl in Bezug auf Unfallhäufigkeit und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes bei ungehindertem Fortgang vorliegen. 
Zur Beurteilung der Gefahrenlage wurde die Polizeiinspektion Heilsbronn am Verfahren beteiligt. Diese teilte uns mit dass die Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone nicht gegeben sind und eine Geschwindigkeitsreduzierung polizeifachlich nicht möglich ist. Nach Ansicht der Polizei besteht hier kein besonderes Risiko, welches eine Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigen würde. Im Raitersaicher Weg sind keine Verkehrsunfälle bekannt geworden, sodass hier auch keine besondere Gefahr festgestellt werden kann.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, der Geschwindigkeitsreduzierung nicht zuzustimmen, da diese nicht als nicht notwendig erachtet wird und zudem die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Beschluss

Der Bau- Umwelt und Klimaausschuss stimmt dem Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung (Tempo 30) im Raitersaicher Weg nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.07.2022 08:58 Uhr