Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 01.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Öffnung der Einbahnstraße Heuweg für den Radfahrer in Gegenrichtung wurde bereits im Jahr 2018 vollzogen.
Aufgrund der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwW-StVO) zu Zeichen 220 (Einbahnstraße) soll Radverkehr in Gegenrichtung bei Einbahnstraßen zugelassen werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dies wären eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h, eine ausreichende Begegnungsbreite, ausgenommen an kurzen Engstellen; eine übersichtliche Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen sowie dort, wo es erforderlich wäre die Anlage eines Schutzraumes.
Nach Einschätzung der Stadtverwaltung sowie der Polizeiinspektion Heilsbronn werden die Voraussetzungen für die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung für die Westhöhe, die Werkvolksiedlung und Am Eichenwald erfüllt.
Da der Eiskellerweg sowie die Breslauer Straße die erforderlichen Voraussetzungen auch hinsichtlich der Begegnungsbreite nicht erfüllen, unterbleibt hier eine Öffnung des Radverkehrs in Gegenrichtung.
Datenstand vom 05.07.2022 08:58 Uhr