Hundebestandsaufnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö beschliessend 7.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.01.2022 sprach sich das Gremium einstimmig dafür aus, die Firma Springer Kommunale Dienste, Düren mit einer  Hundebestandsaufnahme in Heilsbronn zu beauftragen.
Das Ziel der Bestandsaufnahme besteht darin, durch Befragung aller Haushalte in der Stadt Heilsbronn einen möglichst vollständigen Hundebestand zu erhalten.
Zu jeder Adresse eines festgestellten Haushaltes wird festgehalten, ob, seit wann und wie viele Hunde sich im Haushalt befinden. Weiterhin wird die Frage nach dem Halter des Hundes/der Hunde, nach der Hunderasse und nach der Dauer der Hundehaltung gestellt. 
Die erforderlichen Fragen werden an der Wohnungstür gestellt, die Wohnungen werden zu diesem Zweck nicht betreten. Eine Legitimation ist für den Gesprächspartner sichtbar zu tragen. Sollten eindeutige Fakten den Äußerungen entgegenstehen, so werden diese Feststellungen von der Auftragnehmerin notiert. Eine Befragung Minderjähriger oder nicht zum Haushalt gehörender Personen erfolgt nicht. Sollte keine der zu befragenden Personen angetroffen werden, wird ein Informationsschreiben der Stadt Heilsbronn hinterlassen. 
Die Befragung wird voraussichtlich demnächst mit zwei Mitarbeitern der Firma Springer Kommunale Dienste beginnen und endet voraussichtlich am 30.07.2022.
Die Mitarbeiter sind täglich zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr im Einsatz, sowie samstags zwischen 10 Uhr und 18:00 Uhr. Sonntags sowie an Feiertagen und in den Schulferien wird im Normalfall nicht gearbeitet.
Über die Projektlaufzeiten in 2022 keine Garantie abgeben werden. Die Corona-Pandemie mit ihren langfristigen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und eventuell auf die Arbeitsweise, aber auch Verordnungen und Gesetze von Bund, Land oder Kommunen machen das unmöglich. Besonders schlechte Wetterbedingungen oder andere Ereignisse können ebenfalls das gesamte Projekt zeitlich beeinflussen. Im Verzögerungsfall werden Auftragnehmerin oder Auftraggeberin die jeweils andere Vertragspartnerin so schnell wie möglich über die Verzögerung in Kenntnis setzen.
Die Bürgerinnen und Bürger wurden vorab über die Bestandsaufnahme über die Presse (FLZ), Homepage, Facebook, Instagram und Infotafeln der Stadt Heilsbronn informiert. Die Polizeiinspektion in Heilsbronn wurde ebenfalls vorab informiert.
Der Vertrag, die Ankündigungen in der Presse/Homepage etc. sowie ein Ablaufplan sind im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis

Datenstand vom 12.09.2022 11:09 Uhr