Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben gem. RZWas2018 Härtefallförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 7.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Abwasserentsorgung im Rahmen der rückwirkenden Härtefallförderung gem. RZWas2018 wurden der Stadt Heilsbronn mit Bescheid vom 19.05.2022 Zuwendungen i. H. v. 1.661.646,90 € bewilligt.
Diesen entfallen auf folgende Maßnahmen:
Kläranlage Müncherlbach:
Nr. 2.2.2 RZWas 2018 für den erstmaligen Bau von Verbundkanälen :                620.550,00 €
(4.137 m x 150 €/lfm)
Nr. 2.2.3 RZWas 2018 für die bauliche Sanierung bestehender Abwasseranl.:        644.736,40 €

Kanalsanierungen Hauptstraße und St. Gundekarstraße:
Nr. 2.2.1 für die bauliche Sanierung bestehender Abwasserkanäle:                396.360,50 €

Die Auszahlung soll Ende Mai 2022 erfolgen.

Am 23.05. erhielten wir einen weiteren Bescheid, mit dem eine Zuweisung von 231.375,20 € für die Deckenabdichtung des Hochbehälters (Härtefall Wasserversorgung) bewilligt wird.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 12.09.2022 11:09 Uhr