Antrag des ÖDP-Ortsverbandes Heilsbronn auf Einführung einer Leitlinie Wald; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 29.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Antrag vom 15.03.2022 stellte der ÖDP-Ortsverband Heilsbronn einen Antrag auf Einführung einer Leitlinie Wald. Die Antragsunterlagen wurden in der STR-Sitzung am 06.04.2022 zur Kenntnis gegeben. 
Die Unterlagen wurden an den zuständigen Förster, Herrn Dominic De Hasque, weitergegeben mit der Bitte um Durchsicht und Stellungnahme.
Am 24.03.2022 fand ein persönliches Gespräch mit Herrn De Hasque (Förster), Herrn Frey (Forstoberrat AELF), Herrn Bgm. Pfeiffer und Fr. Schmidt (Verwaltung) statt.
Im Gespräch kam heraus, dass die vorgelegte Leitlinie Wald viele Aspekte beinhaltet, die schon lange umgesetzt werden. Eine entsprechende schriftliche Stellungnahme von Herrn Frey ging am 04.04.2022 per Mail ein und liegt als Anlage bei.
Die Stadt Heilsbronn ist Eigentümer von ca. 38 ha Waldflächen. Es ist seit Jahren ein Anliegen des Bürgermeisters und der Stadtverwaltung ein möglichst nachhaltige Waldbewirtschaftung zu gewährleisten.
Dafür sprechen auch die bisherigen Maßnahmen: 
Da entsprechende Fachkenntnis nicht gegeben ist und eine bestmögliche fachliche Betreuung zu gewährleisten, wurde die Betriebsleitung und -ausführung dem Amt für Landwirtschaften und Forsten Ansbach übertragen. 
Grundlage für die Bewirtschaftung ist das aktuelle Forstbetriebsgutachten, gültig vom 01.01.2011 bis 31.12.2030. Unter anderem wird auf eine Bewirtschaftung mit Großgeräten (Harvester), soweit möglich, verzichtet.
In den vergangenen 5 Jahren wurden im Haushalt durchschnittlich 39.560,00 € pro Jahr für die Bewirtschaftung der städtischen Wälder zur Verfügung gestellt.
Am 14.04.2018 fand eine Waldbegehung zusammen mit dem Leiter des Forstamtes Herrn Fuhrmann und dem damaligen Förster Herrn Ludewig statt. Hierzu waren alle Stadträte eingeladen. Es bestand allgemeine Zufriedenheit. In der darauffolgenden STR-Sitzung am 18.04.2018 bedankte sich STR Horneber für die Begehung, beide Herren haben einen kompetenten Eindruck hinterlassen.
Aus Sicht der Verwaltung sollten zur praktischen Handhabung keine zwei Handlungsrichtlinien (Forstbetriebsgutachten und Leitlinie Wald) parallel vorhanden sein, sondern sich auf ein Werk beschränkt werden. 

Entsprechend dem Vorschlag des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, könnten im Weg einer Zwischenrevision evtl. Ergänzungen aufgenommen werden.
Das Forstbetriebsgutachten ist sehr umfangreich. Es wurde aber in digitaler Form dem Stadtrat im Info-Archiv zur Verfügung gestellt. 
In der Besprechung der Fraktionssprecher wurde nachfolgender Beschlussvorschlag besprochen:

Beschluss

In der Bewirtschaftung des Stadtwaldes bleiben weiterhin die Schwerpunkte wie u.a. Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel im Vordergrund.
Bei der nächsten Revision des Forstbetriebsgutachtens geht Stadtratsmitglied Brendle-Behnisch ins Gespräch mit dem zuständigen Förster, derzeit Herr De Hasque.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2022 10:10 Uhr