Zuschussantrag des Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. für die Sanierung der Beachanlage am Sportgelände Ketteldorfer Eck


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2022 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. beantragt mit Schreiben vom 16.01.2022 (Posteingang am 25.05.2022!) einen Zuschuss für die Sanierung der Beachanlage (Sandaustausch) am Sportgelände Ketteldorfer Eck.
Die Kosten für Pflastersteine, Baggerarbeiten und Sandaustauschkosten belaufen sich insgesamt auf 8.133,63 €.
Nach den Förderrichtlinien der Stadt Heilsbronn kann der Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. nicht gefördert werden, da es sich um Unterhaltskosten handelt. Die damalige Errichtung der Beachanlage wurde im Jahr 2005 mit 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten gefördert (2.386,63 €) .
Grundsätzlich kann daher eine Förderung nach Richtlinien nicht erfolgen.
Ein Argument zur Förderung dieser Unterhaltsmaßnahme wäre eine (regelmäßige) unentgeltliche Nutzung durch die Heilsbronner Schulen. Eine telefonische Umfrage bei den Grundschulen Heilsbronn und Bürglein sowie bei der Mittelschule Heilsbronn – Petersaurach hat ergeben, dass die Beachanlage von den Schulen bisher noch nicht genutzt wurde.
Eine Bezuschussung dieser Unterhaltsmaßnahme kann daher nach den Förderrichtlinien der Stadt Heilsbronn nicht erfolgen.

Beschluss

Ein Zuschuss zur Sanierung der Beachanlage am Ketteldorfer Eck gem. der Förderrichtlinien Nr. 2 der Stadt Heilsbronn kann nicht gewährt werden, da es sich um Unterhaltsmaßnahmen handelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.09.2022 09:46 Uhr