Bauantrag
Umbau Lichthof zu Büroflächen/Verkaufsraum, FlNr. 47 Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstr. 16
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 27.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.Nr. 47, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 16 den Umbau des Lichthofes zu Büroflächen/Verkaufsraum.
Die Außenmaße des Gebäudes werden dabei nicht verändert. Der Lichthof wird zur Bürofläche mit einer Nutzfläche von 14,36 m².
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 18 II. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Bei dem Vorhaben handelt es sich jedoch um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO. Der Antrag kann daher nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden sondern muss das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Die erforderlichen 38 Stellplätze werden nachgewiesen.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme abzugeben.
Dient zur Kenntnis
Datenstand vom 04.10.2022 07:45 Uhr