Bauantrag Ausbau Garagendach, Anbau von zwei Schleppdachgauben und einer Terrasse FlNr. 351/1 Gemarkung Höfstetten, Neuhöflein 23


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.07.2022 ö 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Ausbau des Garagendaches, den Anbau von zwei Schleppgauben und einer Terrasse auf Flurnummer 351/1 Gemarkung Höfstetten.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Seitens der Stadt Heilsbronn wurde dem Antragsteller für das bereits bestehende Wohnhaus erlaubt, die Anschlussleitung für Schmutzwasser im Feldweg Fl.Nr. 363 bis zum Grundstück Fl.Nr. 362/1, Gemarkung Höfstetten zu verlegen.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig. Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen vier Stellplätze werden nachgewiesen, allerdings ist die Zufahrt zum Carport noch nachzuweisen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Ausbau des Garagendaches, den Anbau von zwei Schleppgauben und einer Terrasse auf Flurnummer 351/1 Gemarkung Höfstetten wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2022 07:45 Uhr