Bauantrag
Dachumbau einer bestehenden Maschinenhalle zur Photovoltaiknutzung
FlNr. 15/3 Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 25
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 21.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Dachumbau einer bestehenden Maschinenhalle zur Photovoltaiknutzung auf Flurnummer 15/3, Gemarkung Betzendorf.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant, das Dach der bestehenden Maschinenhalle als Pultdach mit einer Dachneigung von 25 °und PV-Anlage (ca. 20 kW) umzubauen.
Im Rahmen des Umbaus können die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Eine zuerst erteilte Abstandsflächenübernahme durch die benachbarten Grundstückseigentümer wurde von diesen zurück gezogen. Die Prüfung obliegt jedoch dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde und dieser Umstand ist deshalb bei der Bewertung des gemeindlichen Einvernehmens nicht relevant.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Dachumbau einer bestehenden Maschinenhalle zur Photovoltaiknutzung auf Flurnummer 15/3, Gemarkung Betzendorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2022 15:52 Uhr