Bauantrag
Anbau an bestehendes Wohnhaus, FlNr. 210/20 Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
23. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 18.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- Umwelt- und Klimaausschuss beschäftigte sich zuletzt in seiner Sitzung vom 21.09.2022 mit o.g. Bauantrag . In dieser Sitzung wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt.
Das Landratsamt Ansbach stellte bei seiner Bauantragsprüfung fest, dass weitere Befreiungen für die Genehmigungsfähigkeit des Antrages notwendig sind.
Nach Vorlage der Vollgeschossberechnung wurde festgestellt, dass die maximale Anzahl an zulässigen Vollgeschossen überstiegen wird und somit eine Befreiung notwendig wird. Selbige Befreiung wurde im Jahr 2007 bereits im Bauantrag 6594/2007 (Ausbau des Dachgeschosses) erteilt.
Auch bedarf es einer Befreiung von der Baugrenze . Der Antragssteller plant mit einem Müll-/Fahrradunterstand von dieser abzuweichen.
Auch widerspricht die Lage der Stellplätze dem Bebauungsplan der Stadt Heilsbronn, weswegen eine Befreiung hierzu benötigt wird.
Aus Sicht der Verwaltung können die Befreiungen durch das Gremium erteilt werden, weswegen auch die Zustimmung zu den Befreiungen empfohlen wird.
Beschluss
Der Bau- Umwelt- und Klimaausschuss stimmt einer Befreiung von der maximalen Vollgeschosszahl, der Baugrenze und der Lage der Stellplätze zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.02.2023 14:00 Uhr