Hand- und Spanndienste; Festlegung der Entschädigungssätze ab 01.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 15.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 15.02.2023 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Entschädigung für Hand- und Spanndienste beträgt seit dem 01.01.2016 pro Stunde 12,00 €. Ab 01.01.2023 wurde die Entschädigung für Siebner vom Landkreis auf 15,00 € je volle Stunde festgesetzt.
Um einheitliche Sätze zu erreichen, wird empfohlen, ebenfalls rückwirkend ab 01.01.2023 im Rahmen von Hand- und Spanndiensten ausgeführte Arbeiten wie folgt festzusetzen:

15,00 € für die Arbeitsstunde 
und entsprechend
30,00 € für die Schlepperstunde (inkl. Arbeiter).

Eine entsprechende Mitteilung im Mitteilungsblatt wird erfolgen.

Beschluss

Ab 01.01.2023 gelten folgende Entschädigungssätze für Hand- und Spanndienste:

15,00 € für die Arbeitsstunde und 30,00 € für die Schlepperstunde (inkl. Arbeiter).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Prager war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal

Datenstand vom 13.03.2023 09:18 Uhr