Mit Schreiben vom 06.02.2022, eingegangen bei der Stadt Heilsbronn am 08.02.2022, beantragte der Seniorenbeirat Heilsbronn die Beschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten für die Ortseinfahrtstraßen im Stadtgebiet Heilsbronn (s. Anlage).
Der Eingang des Antrags wurde in öffentlicher Stadtratssitzung vom 09.02.2022 bekanntgegeben.
Nach Ermittlung der Stadtverwaltung wären für das gesamte Stadtgebiet etwa 50 Geschwindigkeitsmessgeräte erforderlich, um an allen relevanten, d.h. verkehrsträchtigen Ortseinfahrtsstraßen Messgeräte aufzustellen.
Bereits Ende 2021 wurden durch die Stadtverwaltung zwei Geschwindigkeitsmessgeräte zum Preis von je ca. 2.500 € beschafft, um diese an wechselnden Standorten im Stadtgebiet aufzustellen. Die Geräte sind bereits im Einsatz.
In den letzten Jahren war im Stadtgebiet nur ein gemeinsam mit den Nachbargemeinden beschafftes Geschwindigkeitsmessgerät im Einsatz, welches aufgrund der gemeindlichen Rotation alle 6 Wochen zur Verfügung stand. Nachdem die Nachbargemeinden, wie im Antrag ausgeführt, eigene Messgeräte beschafft haben und daher kein Bedarf für ein gemeinsames Gerät besteht, wurde bereits Ende letzten Jahres dort angefragt, ob der gemeinschaftliche Betrieb aufgegeben werden soll. Eine abschließende Abwicklung ist aktuell noch nicht erfolgt, jedoch könnte auch dieses Gerät künftig ausschließlich in Heilsbronn eingesetzt werden.
Grundsätzlich stellen Geschwindigkeitsmessgeräte ein geeignetes Mittel dar, Verkehrsteilnehmer auf die örtlich geltende Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen und eine Sensibilisierung herbeizuführen. Aus diesem Grund spricht sich die Stadtverwaltung grundsätzlich positiv für die Beschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten aus bzw. wurden bereits Geräte beschafft.
An allen Ortseinfahrtsstraßen Messgeräte zu platzieren wird im Wesentlichen aus folgenden Erwägungen abgelehnt:
- Hohe Anschaffungs- und Wartungskosten (kalk. Anschaffungskosten ca. 100.000 - 125.000 €)
- Bei dauerhafter Aufstellung nachlassender Effekt auf Verkehrsteilnehmer
- Überhöhte Geschwindigkeiten an Ortseinfahrten vorwiegend an stark befahrenen, klassifizierten Straßen (i.d.R. Kreisstraßen), für die die Stadt Heilsbronn nicht verantwortlich ist
Eine entsprechende Rückfrage bei der Nachbargemeinde Neuendettelsau hat ergeben, dass dort ebenfalls nicht an allen Einfahrtstraßen (wie im Antrag angegeben), sondern ebenfalls nur an ausgewählten Ortseinfahrten aufgestellt sind.
In der Gesamtschau wird daher empfohlen, dem Antrag wie vorgeschlagen nicht zuzustimmen.
Alternativ regt die Stadtverwaltung an, weitere 2 – 3 Messgeräte zu beschaffen und ebenfalls an unterschiedlichen, wechselnden (Wechsel ca. 6 – 8 Wochen) Orten aufzustellen.