Bauvoranfrage Gewerbepark Heilsbronn GmbH, Fabrikstraße 18, 91560 Heilsbronn Errichtung von 8 Einfamilienhäusern, 3 Einfamilienhäusern mit Werkstatt/Büro-Anbau und 2 Lagerhallen mit Photovoltaikanlagen auf Fl.Nr. 293/3, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.12.2016 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der heutigen Sitzung den Antrag auf Vorbescheid vom 11.11.2016 (Eingang am gleichen Tag) der Gewerbepark Heilsbronn GmbH für das nachfolgende Vorhaben auf ihren Grundstücken mit den FlNrn. 293/3, 293/6, 293/7, 293/8 und 293/9 der Gemarkung Heilsbronn, behandelt (s. Bauzeichnung, im RiS eingestellt):
-        Neubau: Errichtung von        8 Einfamilienhäusern
3 Einfamilienhäuser mit Werkstatt / Büro-Anbau
2 Lagerhallen mit Photovoltaikanlagen
Der Bau- und Umweltausschuss hat nach der Beratung der Sachlage folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
„Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben, welches die Gewerbepark GmbH mit Antrag auf Vorbescheid vom 11.11.2016 verfolgt, hiermit nicht zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird folglich hiermit nicht erteilt.“
Hintergrund ist, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.12.2016 die Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ erlassen hat, die seit 09.12.2016 in Kraft ist. Danach dürfen Vorhaben nach § 29 Baugesetzbuch (BauGB) nicht durchgeführt werden. Das geplante Vorhaben stellt nach Einschätzung der Verwaltung eine Errichtung von baulichen Anlagen gem. § 29 BauGB dar.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sofern der Stadtrat keinen anderen oder geänderten Beschlussvorschlag vorschlägt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben, welches die Gewerbepark GmbH mit Antrag auf Vorbescheid vom 11.11.2016 verfolgt, hiermit nicht zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird folglich hiermit nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 09:03 Uhr