Bauanfrage Stefan Meier, Am Zenterling 13, Ortsteil Weiterndorf
Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 61/17, Gemarkung Weiterndorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die exakt Wohnbau GmbH stellt im Auftrag Hrn. Stefan Meiers eine formlose Bauanfrage. Beabsichtigt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bereich des Bebauungsplans „Weiterndorf-West“ in Weiterndorf.
Die Bauanfrage wurde
eingereicht, um abzuklären, ob die Stadt Heilsbronn Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Lage des Gebäudes auf dem Grundstück, der Dachform der Garage und der Kniestockhöhe zustimmen würde.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Nr. B 3 1. Änderung.
Die Baugrenze für das Wohnhaus und die Garage wurden im Bereich des Bebauungsplanes bereits 46 x befreit. Eine Befreiung wäre im Sinne einer Gleichbehandlung auch hier in Aussicht zu stellen. Die städtebauliche Ordnungsfunktion kann nicht mehr aufrecht gehalten werden.
Die Kniestockhöhe wurde bereits 3 x befreit. Begründet wird die Notwendigkeit einer Befreiung damit, dass die Ausführung bei einem Kniestock von 50 cm und einer Dachneigung von 42-48° dazu führen würde, dass die Gesamtfirsthöhe um 25 cm höher wäre. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine städtebaulichen Belange gegen die Befreiung.
Die Dachform der Garage wurde bisher 5 x befreit. Geplant wird ein Flachdach, zulässig wäre ein Satteldach. An die Garage soll ein Geräteraum angegliedert werden, wodurch eine große Dachfläche entstehen würde. Durch ein Flachdach würden nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt. Die Verschattung durch Grenzgaragen wäre geringer. Der Befreiung steht aus städtebaulicher Sicht nichts entgegen.
Hinweis: Die Grundstücksnachbarn wurden bisher nicht am Verfahren beteiligt.
In den eingereichten Unterlagen werden die Dächer anthrazitfarben dargestellt. Zulässig wäre nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes als Dachfarbe Rot. Hier sollte keine Befreiung erteilt werden. Entsprechende Befreiungen liegen im Bebauungsplangebiet auch nicht vor.
Dem Antragsteller sollte dieser Hinweis erteilt werden, dies ist jedoch nicht Gegenstand der Bauanfrage.
Beschluss
Zu dem Bauvorhaben zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im Ortsteil Weiterndorf, Am Zenterling 13, werden Befreiungen hinsichtlich der Lage der Gebäude auf dem Grundstück, der Dachform der Garage und der Kniestockhöhe in Aussicht gestellt. Der Antragsteller soll auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Dachfarbe hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2016 08:48 Uhr