Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Einrichtung von Längsparkplätzen für Lkw im Bereich der Gutenbergstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.06.2016 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Verkehrssituation in der Gutenbergstraße gestaltet sich seit längerer Zeit problematisch und war bereits mehrmals Beratungsgegenstand. In einer Besprechung am 24.03.2016 wurden die ansässigen Firmen der Gutenbergstraße eingeladen und die Verkehrssituation dabei thematisiert.
Hauptursache für die schlechte Verkehrssituation sind parkende Fahrzeuge auf der Fahrbahn, insbesondere auch Schwerverkehr, der zum Be- und Entladen der Fa. NBHX auf den Firmengrundstücken keine Wartemöglichkeiten hat.
Seitens der Fa. NHX wurden im Rahmen der Besprechung am 24.03.2016 innerbetriebliche Maßnahmen zur Besserung zugesagt und auch am 13.06.2016 nochmals bekräftigt.
Ferner wurde angeregt, im Bereich zwischen den beiden Firmenarealen entlang der Gutenbergstraße (siehe Lageplan) Lkw-Parkplätze (Zeichen 314-20, 314-30, 314-30, Zusatzzeichen 1048-12) anzuordnen.
Die Parkflächen werden derzeit für Mitarbeiter (Pkw) genutzt. Durch die Anordnung der Lkw-Parkflächen können Abstellflächen für Lkw geschaffen werden, sodass der Anlieferverkehr nicht verbotswidrig im Bereich von Halteverboten in der Gutenbergstraße warten muss. Die Parkflächen würden für 2 – 3 Lastkraftwagen ausreichen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung trägt die Anordnung der Lkw-Parkflächen deutlich zur Entspannung der Verkehrssituation in der Gutenbergstraße bei. Nach § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls zwingend geboten ist. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Durch die Ausweisung von Lkw-Parkplätzen wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs in der Gutenbergstraße verbessert. Andere Maßnahmen, die die gleichen positiven Wirkungen erwarten lassen, sind nicht ersichtlich. Insbesondere wird der Begegnungsverkehr erleichtert bzw. in Teilen erst wieder ermöglicht.
Eine polizeiliche Stellungnahme ist nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zu § 45 StVO noch einzuholen. Diese wurde bereits angefordert. Auf telefonische Anfrage hin hat die Polizeiinspektion Heilsbronn die Maßnahme vorab begrüßt.

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Längsparkplätze im Bereich der Gutenbergstraße zwischen der Fa. NBHX als Lkw-Parkplätze mit Zeichen 314-10, 314-20, 314-30 (Parken) und Zusatzzeichen 1048-13 anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2016 08:50 Uhr