Bauanfrage Heinik Michael, An den drei Kreuzen 19, 91315 Höchstadt/Aisch Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller auf Fl.Nr. 466, Gemarkung Heilsbronn, Hohlweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.07.2016 ö beschliessend 1.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Es liegt erneut eine formlose Bauanfrage vor. Die letzte ebenfalls vom Antragsteller eingereichte Anfrage wurde am 02.03.2016 im Bau- und Umweltausschuss behandelt und einstimmig abgelehnt.
Der Antragsteller bittet wieder um Prüfung der beabsichtigten Bebauung, die seitens der Stadt Heilsbronn als genehmigungsfähig bestätigt werden soll.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller und Garage. Das Einfamilienhaus soll in den Hang gebaut werden und ein Walmdach erhalten.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht befindet sich das Vorhaben im Innenbereich und fügt sich nach Ansicht der Verwaltung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Dargestellt werden jetzt zwei Vollgeschosse mit einem Walmdach. Die entsprechenden Höhenangaben, die seinerzeit gefehlt haben, wurden mit eingereicht. In der Umgebungsbebauung befinden sich Wohnhäuser mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss mit Satteldach.
In einem persönlichen Gespräch hat der Antragsteller erläutert, dass der aus Kostengründen ein Walmdach errichten möchte (Intern: nach seiner Angabe: Walmdach – Satteldach 6.000,00 € und Walmdach – versetztes Pultdach 22.000,00 € günstiger).
Er sieht die Verwirklichung seines Bauvorhabens nur mit einem Walmdach gegeben und bittet daher nochmals um Behandlung im Bau- und Umweltausschuss.
Gemäß der Stellplatzsatzung sind zwei Stellplätze nachzuweisen. Bisher ist mit der Einzelgarage nur ein Stellplatz vorhanden. Eine Ablösung des fehlenden Stellplatzes sollte nicht erfolgen.
Für die dargestellte Garage wäre ggf. eine Abweichung von der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) zu beantragen (3 m Abstand zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss (BA) stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 466, Gemarkung Heilsbronn, in Aussicht.
Der Bau- und Umweltausschuss geht bei dieser Inaussichtstellung davon aus, dass in dem Neubau nur eine Wohnung entsteht, welche zwei Stellplätze nach der Stellplatzverordnung der Stadt Heilsbronn erfordert.
Entstehen weitere Wohnungen sind die Stellplätze entsprechend der Stellplatzverordnung nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2016 10:02 Uhr