Bauantrag Hudasch Michael und Magdalena, Herbststraße 42, 91560 Heilsbronn Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 272/5 Teilfläche, Gemarkung Heilsbronn, Herbststraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.07.2016 ö beschliessend 1.12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Seitens der Verwaltung ist folgendes anzumerken:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“.
Die Antragsteller stellen einen Bauantrag für einen Teilbereich der FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn. Die Antragsteller sind nicht Grundstückseigentümer.
Der Bebauungsplan Nr. B 8 ist Gegenstand der heutigen Stadtratssitzung.
Der vorgelegte Bauantrag entspricht nicht den Festsetzungen des seit 1991 gültigen Bebauungsplanes. Die Erschließung ist nicht gesichert: Straße, Kanal, Strom, Wasser, Telefon, evtl. Gasanschluss sind auf FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn, nicht vorhanden.
Der Bauantrag setzt Festsetzungen zu Grunde, die nicht rechtsgültig sind. Die erforderlichen Befreiungen vom gültigen Bebauungsplan Nr. B 8 wurden nicht beantragt.
Folgende Abweichungen zum Bebauungsplan liegen vor:
?        Grundstücksgrenzen anders als im B-Plan
?        geplant: Einfamilienwohnhaus                Festsetzung: Reihenhaus
?        geplant: Dachneigung: geplant 25°                Festsetzung: 36°- 48°
?        Dachfarbe nicht benannt                        Festsetzung: Naturrot, Rotbraun
?        Lage des Wohnhauses außerhalb der Baugrenze
Der Bauantrag ist wegen der Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 8, dem fehlenden Antrag auf „Befreiung“ von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der fehlenden Erschließung zurückzuweisen.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 272/5, Teilfläche, Gemarkung Heilsbronn, wird wegen der Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“, dem fehlenden Antrag auf „Befreiung“ von den Festsetzungen und der fehlenden Erschließung nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen deshalb nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.09.2016 10:02 Uhr