Bauantrag Georg Breitschwert GmbH & Co. KG, Nürnberger Straße 74/76, 91522 Ansbach Erweiterung Niederlassung - Neubau einer Doppelhalle auf Fl.Nr. 301/64, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 25


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.11.2016 ö beschliessend 1.12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant zur Erweiterung der Niederlassung in Heilsbronn den Neubau einer Doppelhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 301/64, Gemarkung Heilsbronn.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 15, 1. Änderung.

Die Festsetzungen bezüglich der Dachneigung werden nicht eingehalten. Geplant sind 10°; zulässig sind 30 bis 32°.
Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Das Grundstück Fl.Nr. 300/6 auf dem das bestehende Betriebsgebäude steht, gehört nicht der Firma Breitschwert, sondern zwei Privatpersonen, deren Unterschriften fehlen.

Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Am 23.11.2016 ging per Email ein Schreiben angrenzender Nachbarn an das Landratsamt Ansbach mit Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der Stadt ein.

Beschluss

Dem Stadtrat wird folgender Beschluss empfohlen:

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer Doppelhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 301/64, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.

Bezüglich der abweichenden Dachneigung von 10° anstelle von 30 bis 32° wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 15, 1. Änderung, erteilt.

Die Einwendungen der Nachbarn sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach entsprechend zu würdigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2016 15:47 Uhr