Tektur zum Bauantrag Hui Michael und Christina, Gatterweg 2, 91586 Lichtenau
Neubau eines Einfamilienhaues mit Doppelgarage auf FlNr. 297, Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller hat einen Tekturplan zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 297/6, Gemarkung Weißenbronn, eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben wurde bereits abweichend von dem genehmigten Plan errichtet und abgeschlossen.
Der Tekturplan wurde nachträglich eingereicht!
Folgende Änderungen wurden ausgeführt:
- Geringe Verschiebung der Lage des Hauses im Grundstück
- Unterkellerung der Garage
- Pultdach anstelle Flachdach auf der Garage
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Obwohl hier erst gebaut und dann beantragt wird, sind bauplanungsrechtliche Versagungsgründe nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturplan für Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 297/6, Gemarkung Weißenbronn, wird erteilt.
Die bereits erteilten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 1, Weißenbronn für die Dachform, Dachneigung und Garagenstandort bleiben bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.11.2016 15:47 Uhr