Bauantrag Ruf Alicia und Robin, Bergstraße 22, 91380 Markt Taschedorf
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 374/2, Gemarkung Weißenbronn, Talstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bauanfrage hat der Bau- und Umweltausschuss am 07.12.2016 vorbehaltlich der Nachbarunterschriften bei einer Gegenstimme mit folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 1, Betzmannsdorf, zugestimmt:
1. Kniestockhöhe
Gemäß Satzung sind keine Kniestöcke zulässig.
Geplant ist eine Kniestockhöhe von 0,50 m.
2. Abgrabungen talseitig
Zulässig sind Abgrabungen an der Südseite auf max. 1/3 der Gebäudelänge
Der freiliegende Keller auf der ganzen Gebäudelänge resultiert aus den bestehenden Geländeverhältnissen.
3. Garagenstandort
Festgelegt an der Westseite des Grundstücks.
Geplant ist sie an der Ostseite des Grundstücks um im Wohnzimmer von Westen her mehr Licht zu bekommen.
4. Baugrenze
Eine Baugrenzenüberschreitung ist im Norden von 0,70 m bis 1.80 m geplant. Der einzuhaltende Schutzstreifen zur Gashochdruckleitung ist mit Versorgungsträger abzuklären.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 374/2, Gemarkung Weißenbronn, Betzmannsdorf, wird erteilt.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 1, Betzmannsdorf, werden erteilt:
- Kniestockhöhe 0,50 m
- Abgrabung talseitig: Freiliegender Keller auf der ganzen Gebäudelänge
- Standort Garage an der Ostseite
- Baugrenzenüberschreitung im Norden von 0,70 m bis 1,80 m.
Hinweis:
Der einzuhaltende Schutzstreifen zur Gashochdruckleitung ist mit Versorgungsträger abzuklären
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.01.2017 10:38 Uhr