Neufestsetzungen der Ortsdurchfahrten für Heilsbronn und die Ortsteile - Anhörung der Stadt Heilsbronn; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 08.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.02.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit E-Mail vom 19.01.2023 übersandte Herr Hausmann von der Regierung von Mittelfranken Sachgebiet 31 Straßenbau die Entwürfe zu den Bescheiden zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrten für die St 2410 in den Bereichen Bürglein/Böllingsdorf und Heilsbronn.
Ortsdurchfahrten sind Teile einer Staats- bzw. Kreisstraße innerhalb geschlossener Ortslagen. Sie untergliedern sich in Ortsdurchfahrten zur Erschließung (OD-E) und Ortsdurchfahrten zur Verknüpfung (OD-V). Der Bedeutungsgehalt einer Ortsdurchfahrt zeigt sich beispielsweise bei der Straßenbaulast. So tragen Gemeinden unter 25.000 Einwohner nicht die Straßenbaulast an Ortsdurchfahrten.
Die Unterscheidung zwischen einer OD-E und einer OD-V kommt beispielsweise bei der Bebauung zum Tragen. So müssen bauliche Anlagen an Kreis- und Staatsstraßen die nicht als OD-E gekennzeichnet sind einen Abstand von 15 bzw. 20 Meter einhalten (Art. 23 Abs. 1 BayStrWG).
Auch bedarf es für die Zufahrt auf OD-V eine Sondernutzungserlaubnis (Art. 19 BayStrWG), wohingegen eine Zufahrt zu einer OD-E als Gemeingebrauch gilt.
Bei der Festlegung der Ortsdurchfahrten ist die Kommune anzuhören. Für die Zustimmung zu der Anhörung hat bei der Stadt Heilsbronn der Stadtrat zu entscheiden, da es sich nicht um eine laufende Tätigkeit handelt.
Die Ortsdurchfahrten wurden in den letzten Jahrzehnten, trotz stetiger Ortsentwicklung, durch die Regierung von Mittelfranken nicht neu festgesetzt, weswegen nun Neufestsetzungen in vielen Bereichen durchzuführen ist. Mit der Neufestsetzung wird der tatsächliche Stand der Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet Heilsbronn dann korrekt abgebildet.
Mit oben genannter E-Mail wurde die Anhörung zur St 2410 in den Bereichen Bürglein/Böllingsdorf und Heilsbronn durchgeführt. Des Weiteren übersandte Herr Hausmann mit E-Mail vom 25.01.2023 die Anhörungen zu den Festlegungen der Ortsdurchfahrten an der AN 24 in Bonnhof, der AN 29 in Göddeldorf und Weißenbronn, sowie der AN 17 in Heilsbronn und Ketteldorf.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Argumente gegen die geplanten Festlegungen auch fand im vergangenen Jahr eine gemeinsame Begehung der Stadt Heilsbronn gemeinsam mit dem staatlichen Bauamt statt, weswegen die Zustimmung zu den jeweiligen Anhörungen empfohlen wird.

Beschluss 1

Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der St 2410 im Bereich Bürglein/Böllingsdorf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der St 2410 im Bereich Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der AN 24 im Bereich Bonnhof zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der AN 29 im Bereich Göddeldorf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der AN 29 im Bereich Weißenbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der AN 17 im Bereich Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der AN 17 im Bereich Ketteldorf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2023 09:41 Uhr