Bauantrag Errichtung Lagerhalle (Leichtbauhalle), FlNr. 404/12 Gemarkung Heilsbronn, Mausendorfer Weg 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 08.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.Nr 404/12, Gemarkung Heilsbronn, die Errichtung einer Lagerhalle (Leichtbauhalle).
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die geplante Lagerhalle hat eine Grundfläche von 45,40 m x 15.50 m und soll als „fliegender Bau“ auf die bestehende Asphaltfläche montiert werden. Die Fläche ist zur Lagerung von Trockengütern (Folien, Kartonagen) vorgesehen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 17 östlich der Adlerstraße. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Allerdings sind gemäß Bebauungsplan Sträucher an der Einfriedung zu pflanzen. Diese sind bisher nicht ersichtlich, ebenso der Lärmschutzwall. Zudem fehlen die nach Stellplatzsatzung erforderlichen sieben Stellplätze. Der Entwurfsverfasser wird darüber informiert (Stand 17.02.2023).
Am 28.02.2023 wurde die Bestätigung der erforderlichen Stellplätze nachgereicht.
Da es sich bei diesem Vorhaben um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 17 BayBO (fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen) handelt, kann der Antrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden sondern muss das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vollständig vor.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 04.04.2023 10:21 Uhr