Bauantrag
Neubau Einfamilienhaus mit Keller (Garagenstellplatz) und Stellplatz sowie Stützwände (Außenanlagen)
FlNr. 399/4 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Str. 39
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 29.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller (Garagenstellplatz) und Stellplatz sowie Stützwände (Außenanlage) auf Flurnummer 399/4, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Geplant ist ein Wohnhaus mit einer Grundfläche von 10,37 m x 9,37 m, das KG und EG erhält auf südwestlicher Seite zusätzlich einen Anbau von 4,0 m x 7,0 m .
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden nicht vollständig erteilt.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller (Garagenstellplatz) und Stellplatz sowie Stützwände (Außenanlage) auf Flurnummer 399/4, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.05.2023 08:27 Uhr