Ölschaden im Baugebiet B 41 Schönau; Stadt Heilsbronn reicht Zivilklage ein
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 20.09.2023 zur Angelegenheit Ölschaden im Baugebiet B 41 Schönau an der St.-Gundekar-Straße u. a. beschlossen, die Ansprüche der Stadt Heilsbronn als dort betroffener Grundstückseigentümer auch mit einer Zivilklage gegen die behördlicherseits festgestellten Verantwortlichen des Ölschadens durchzusetzen.
Bekanntlich wurde zunächst die Stadt Heilsbronn als ein Eigentümer im dortigen Baugebiet als sog. Zustandsstörer für den Ölschaden vom LRA Ansbach mit Untersuchungen und Beprobungen des Geländes in die Verantwortung genommen. Insbesondere die hierdurch entstandenen Kosten und die erforderliche gutachterliche Begleitung im seit über 10 Jahre andauernden behördlichen Bodenschutzverfahren haben bis dato insgesamt rund 140.000 € gekostet, welche die Stadt Heilsbronn und damit alle Bürgerinnen und Bürger von Heilsbronn zu tragen haben.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 16.11.2023 12:38 Uhr