1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen"; a) Aufstellungs- und Billigungsbeschluss b) Beauftragung der Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 15.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ ist seit 21.09.2015 bestandskräftig.
Mittig im Baugebiet war ein sog. Dorfanger als Grünfläche mit Spielgeräten und südlich und nördlich davon zwei Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Die Grundstücke verblieben im städtischen Eigentum. Mehrere Anläufe, Projektierer / Käufer für das Projekt Mehrfamilienhäuser zu gewinnen, erbrachten nicht das Ergebnis, welche sich der Stadtrat für die Bebauung im dortigen Bereich wünschte. Grund hierfür war hauptsächlich die unter dem Dorfanger gelegene Tiefgarage, was Projekte technisch und wirtschaftlich erschwerte.
Der Stadtrat hat dann am 06.10.2021 die Weichen dafür gestellt, dass die Stadtverwaltung die Grundstücke mit neuem Zuschnitt nochmals ausschreibt, jedoch bei Beibehaltung der Prämisse, dass Mehrfamilienhäuser entstehen müssen. Nötig hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. B4 Weiterndorf „An den Schwachauen“, weil die bisher mittig vorgesehene Grünfläche mit Spielgeräten nun nördlich der Erschließungsstraße auf FlNr. 78/50 errichtet werden soll und die städtischen Grundstücke FlNrn. 78/45 und 79/23 für die Errichtung der Mehrfamilienhäuser zur Verfügung stehen.
Als die Verhandlungen zum Kaufvertrag abgeschlossen waren, konnte die Beurkundung zum Verkauf der vorgenannten Mehrfamilienhausgrundstücke schließlich am 01.12.2022 notariell erfolgen, der Stadtrat genehmigte die Urkunde am 14.12.2022.
Die nötige Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ soll nun vorhabenbezogen erfolgen. D. h. dass die Firma Beil als Vorhabenträgerin und Eigentümerin der Mehrfamilienhausgrundstücke die Änderungsplanung selbst erstellt. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Frau Drießlein von der Firma Beil ist zur Sitzung eingeladen und wird die Planungsänderung vorstellen und das Projekt präsentieren. Die für die Auslegung erforderlichen Unterlagen sind im RiS mit Stand 23.10.2023 eingestellt.

Beschluss 1

  1. Aufstellungsbeschluss
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung wird für die Grundstücke im Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ mit den FlNrn. 78/50, 78/45, 79/23 und Teilflächen FlNrn. 78/59 und 79/26, alle Gemarkung Weiterndorf, die Aufstellung der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB beschlossen. Das Satzungsverfahren ist einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung durchzuführen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Billigungsbeschluss
Die Entwurfsplanung der Firma Beil mit Stand 23.10.2023 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Auslegungsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können (nach § 4 Abs. 2 BauGB), im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2023 11:06 Uhr