Der Stadtrat hat in den Sitzungen am 07.10.2020, 24.03.2021, 22.09.2021 und 29.03.2023 über die Anmietung bahneigener Flächen für zusätzliche Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn beraten. Zu einem Beschluss kam es bisher wegen der offen gebliebenen Abklärung der Altlastensituation für diese Flächen nicht. Auf die Vormerkungen wird verwiesen, insbesondere auch den darin geschilderten Verfahrenslauf (nicht bahnintern richtigerweise weitergeleitete Anfrage, etc.).
In der Stadtratssitzung vom 29.03.2023, wurde dem vorgelegten Flächenprüfkonzept der DB Bike + Ride Offensive zugestimmt.
Demnach wäre nunmehr die Realisierung zusätzlicher Fahrradabstellflächen noch an drei Standorten möglich (s. Anl.). Dort könnten ca. 171 Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden.
Beim Standort B1 stünden noch 51 zur Verfügung. Am Standort C1 wären nur noch 48 überdachte einseitige- bzw. beidseitige Doppelstockanlagen vorgesehen. Beim Standort A1 und A2 würden sich keine Veränderungen zu den bereits zuvor so vorgesehenen 48 Stellplätzen der überdachten Doppelstockanlage und den 24 Stellplätzen in einer Sammelschließanlage ergeben.
In den beiliegenden Plan- und Bildunterlagen sind die aktuellen Flächen dargestellt. Die Kosten sind deutlich gestiegen: Nur die Lieferkosten für die Fahrradüberdachungen und Ständer nach dem jetzigen Stand ohne Fundamentierungs- und Flächenanpassungsarbeiten belaufen sich auf ca. 265.000 € für 171 Stellplätze. Preisanpassungen für Dezember 2023 sind bereits angekündigt (Kosten für Fundamente, Flächenbefestigung und Einzäunung sowie Strom- und Kanalanschluss sind mit ca. 120.000 € einzuplanen). Für Planungs- Ausschreibungs- und Bauüberwachungskosten sind ca. 15.000,-€ vorzusehen.
Laut den Zuwendungsbestimmungen, Stand Juni 2023 über die Fördermöglichkeiten in der Kommunalrichtlinie in Bezug auf Bike + Ride Radabstellanlagen in Bahnhofsnähen (im Radius von 100 Metern), betragen die Fördersätze 70%.
Der seitens der DB Netz AG aktuell am 27.10.2023 vorgelegte Gestattungsvertrag zur Anmietung der betroffenen Flächen, liegt nun der Stadt Heilsbronn, bis zum 14.12.2023, zur Unterzeichnung vor. Der Vertrag wurde mit dem vormals (Sitzung 22.09.2021) vorliegenden Vertrag abgeglichen und stimmt überein (redaktionelle Ausnahmen, Ausnahmen bzgl. AnsprechpartnerInnen).
Laut beiliegenden Gestattungsvertrag beläuft sich die Gültigkeit des internen Prüfergebnis bis zum Frühjahr 2025. Bis dahin müssten Fahrradabstellanlagen errichtet werden.
Nach Ablauf dieser Frist ist nicht mehr abgesichert, dass die geplanten Fahrradabstellanlagen errichtet werden können und es wäre eine erneute bahninterne Prüfung erforderlich. Die Stadtverwaltung rät dringlichst dazu, bahninterne Prozesse möglichst nur falls unausweichlich anzustoßen.
Mit Blick auf die erforderliche Haushaltskonsolidierung schlägt die Stadtverwaltung folgende weitere Vorgehensweise vor:
Nachdem die DB darauf verweist, dass zeitnah der Gestattungsvertrag unterzeichnet werden müsse, um eine kostenpflichtige Zweitprüfung zu vermeiden, wird der Abschluss des Gestattungsvertrages vorgeschlagen. Die bereits erfolgte Zweitprüfung war für die Stadt Heilsbronn aufgrund bahninterner Kommunikationsschwierigkeiten kostenfrei.
Der Gestattungsvertrag räumt der Stadt Heilsbronn die Möglichkeit zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen ein, verpflichtet jedoch nicht hierzu. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sollte dahingehend abgewogen werden, ob die Maßnahmen (Errichtung von Fahrradabstellanlagen) im bislang angedachten Umfang umgesetzt werden sollen oder ggf. die Mittelbereitstellung für diese Maßnahme eingegrenzt werden sollte.
Eine entsprechende Haushaltsberatung wäre nach Abschluss des Gestattungsvertrages möglich. Die Gefahr einer bahninternen Zweitprüfung wäre dann jedoch mit Fristwahrung zunächst ausgeräumt. Erst wenn nicht bis Frühjahr 2025 eine Umsetzung erfolgt, wäre eine Zweitprüfung ggf. erforderlich.