Bauantrag Verlängerung Neubau einer überdachten Pergola, FlNr. 237/20 Gemarkung Bonnhof, Am Hang 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 21.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.06.2023 ö 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum Bauantrag Neubau einer überdachten Pergola auf Flurnummer 237/20 Gemarkung Heilsbronn aus dem Jahre 2019 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt mit dem Schreiben vom 09.09.2019 erteilt. Nun hat der Antragsteller eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.
Damit eine bauaufsichtliche Genehmigung Gültigkeit behält, muss innerhalb einer Frist von vier Jahren nach ihrer Erteilung mit dem Bauvorhaben begonnen werden oder die Bauausführung nicht vier Jahre unterbrochen worden sein. Diese Frist kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn dies vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt wird. 
Der Antrag auf Verlängerung ging mit Schreiben vom 16.05.2023 bei der Stadt Heilsbronn fristgerecht ein.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung der erteilten Baugenehmigung ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung des Bauantrags Neubau einer überdachten Pergola auf Flurnummer 237/20 Gemarkung Heilsbronn..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2023 09:46 Uhr