Bauantrag Nachgenehmigung Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, FlNr. 61/52 Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 20.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 20.09.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragssteller beantragen die Nachgenehmigung und die nachträgliche  Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ihr Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr: 61/52 Gemarkung Weiterndorf.
Im Jahr 1993 wurde ein Einfamilienhaus auf dem o.g. Grundstück genehmigt. Die spätere Bauausführung weicht in einzelnen Punkten von den genehmigten Eingabeplänen ab. Das Grundstück wurde mit samt Gebäude zwischenzeitlich an die aktuellen Eigentümer verkauft, da diesen die Mängel aufgefallen sind und sie bestrebt sind, dass das Wohnhaus ordnungsgemäß genehmigt ist  beantragen Sie die Nachgenehmigung.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Das Wohnhaus befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B3 „Weiterndorf West“.
Beantragt werden folgende Befreiungen:

Festsetzung laut B-Plan
Bestand
Abweichung Baugrenze ins Grundstückinnere
Bis 0,5 m
3,8 5m bzw. 2,70 m
Abweichung von festgesetzter Fläche für Garage

Südlich außerhalb der Fläche
Pflanzstreifen an Garage zur öffentlich liegenden Verkehrsfläche
Min 50 cm
Nicht vorhanden
Abgrenzung privater Gartenflächen
Ohne Einzäunung mit Hecken, vertikalen Holzlattenzäunen
Metallzaun ca. 80 cm hoch
Kniestockhöhe von Garage
25 cm
68 cm
Freiauskragende sichtbare Sparren-Traufeite (Garage)
Max 50 cm
1 m
Gebäudeteil für Solar
Wintergärten, Glashäuser
Hauptdach des Wohnhauses

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Aus Sicht der Verwaltung kann den Befreiungen zugestimmt werden und somit auch  das gemeindliche Einvernehmen zur Nachgenehmigung erteilt werden.

Beschluss

Der Bau- Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nachgenehmigung und die nachträgliche  Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr: 61/52 Gemarkung Weiterndorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2023 07:47 Uhr