Tektur
Neubau eines Wohnhauses Tektur vom 01.09.2023, FlNr. 65 Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 11.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller beantragt eine Tektur für das Bauvorhaben „Neubau Wohnhaus“ auf dem Grundstück mit der FlNr.: 65 Gemarkung Weißenbronn, zu welchem der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss am 26.07.2023 das gemeindliche Einvernehmen erteilte.
Die Textur beinhaltet die Entfernung des Technikraumes an der östlichen Garagenwand.
Von der Verwaltung wird hierzu folgendes angemerkt:
Zur Bereichsfestlegung (hier: Innenbereich) wird auf die damalige Vormerkung verwiesen.
Durch den Entfall des Technikraumes benötigt der Antragsteller im Vergleich zum damaligen Bauantrag keine Abstandsflächenübernahme durch seinen Nachbarn.
Die Erschließung ist weiterhin gegeben und auch die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Bauantrag „Neubau Wohnhaus“ auf dem Grundstück mit der FlNr.: 65 Gemarkung Weißenbronn.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.10.2023 08:00 Uhr