Freistellungsverfahren Errichtung von 2 Dachgauben, FlNr. 273/39 Gemarkung Heilsbronn, Frühlingstraße 11f


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 25.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 32. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25.10.2023 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin planen den Einbau von zwei Dachgauben auf Flurnummer 273/39, Gemarkung Heilsbronn

Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Durch die BayBO-Novelle gilt die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung auch für Bauvorhaben im Innenbereich, die die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben betreffen (Art. 58 Abs. 2 BayBO).
Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden vollständig erteilt.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau-, Klima- und Umweltausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Einbau von zwei Dachgauben auf Flurnummer 273/39, Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2023 08:48 Uhr