Musikschule Heilsbronn; Verlängerung des Vertrages zwischen Stadt und Stadtkapelle Heilsbronn e. V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Vertrag zwischen der Stadt Heilsbronn und der Stadtkapelle Heilsbronn e. V. über die Musikschule Heilsbronn läuft vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018.
Gemäß § 5 des Vertrages vom 08.11.2013 verpflichtet sich die Stadt Heilsbronn, spätestens
1 Jahr vor Vertragsablauf über eine Verlängerung des Vertrages zu beschließen. Die Dauer der Verlängerung ist nicht geregelt.
Herr Claus Bernecker, Leiter der Musikschule, informiert das Gremium über die Arbeit und die Erfolge der Musikschule.
Dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt, ob der Vertrag mit der Stadtkapelle Heilsbronn e. V. zum Betrieb der Musikschule Heilsbronn über den 31.12.2018 hinaus und ggf. um welchen Zeitraum
er verlängert werden soll.
Die Stadtkapelle Heilsbronn hält eine Verlängerung für 5 bis 10 Jahre für sachgerecht.
Der jährliche städt. Zuschuss i.H.v. maximal 57.000,00 € war bisher auskömmlich.
Seitens der Verwaltung wird eine Laufzeit von 5 Jahren (wie Ursprungsvertrag) oder auch bis zu 10 Jahren als prinzipiell möglich erachtet.

Beschluss

Der Vertrag mit der Stadtkapelle Heilsbronn e. V. zum Betrieb der Musikschule Heilsbronn wird um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2017 10:36 Uhr