Festlegung Ermäßigungssatz für Freibadsaison 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 06.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.12.2017 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Gemäß der Gebührensatzung für die Benutzung des städtischen Freibades in der Fassung vom 25.11.2015 werden nach § 2 Nr. 6 der Vorverkaufszeitraum und der Ermäßigungssatz der Saisonkarten vom Stadtrat bzw. einem seiner Ausschüsse fest gelegt und ortsüblich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung vom 11.11.2015 (Beschluss Nr. 82) hat der Haupt- und Finanzausschuss den Vorverkaufszeitraum auf vier Wochen, jährlich von Mitte Dezember bis Mitte Januar des darauffolgenden Jahres, vorgegeben.
Der Vorverkaufszeitraum für die Badesaison 2018 wurde deshalb vom Donnerstag, 14.12.2017 bis Donnerstag, 11.01.2018 festgelegt.
Für den Vorverkauf der Saisonkarten ist somit noch ein Ermäßigungssatz festzulegen.
Erstmals werden gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses auf bereits im Vorverkauf ermäßigte Dauerkarten gegen Vorlage der Ehrenamtskarte nochmals ein Rabatt von 5,00 € gewährt.

Beschluss

Im Vorverkaufszeitraum werden die Saisonkarten für das Freibad unverändert mit einer Ermäßigung von zehn Prozent der in der Gebührensatzung enthaltenen Preise verkauft.
Dieser Beschluss gilt unter der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs für die Folgejahre weiter. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2018 09:09 Uhr