Pilotprojekt P+R 4.0 der Obersten Baubehörde, Entscheidung über die Teilnahme der Stadt Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 17.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.01.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat zuletzt in seiner Sitzung am 11.10.2017 (Nr. 1730) über das Pilotprojekt P+R 4.0 beraten.
Das Projekt ist weiter fortgeschritten. Nun soll sich die Stadt Heilsbronn als Teilnehmer des Projektes – wie auch die weiteren Kommunen Roßtal und Petersaurach – mit einer Vereinbarung über die gemeinsame Umsetzung des Projektes (Letter of intend) erklären. Zu den in der im RIS eingestellten Vereinbarung haben sich zwei Änderungen ergeben: Unter Ziff. 2.1 wurde Satz 2 auf „bis zu 12.500 €“ geändert. Unter Ziff. 2.4 wurde Satz 1 dahingehend konkretisiert, dass die „Rückforderung wegen Nichteinhaltung der Zweckbindungsfrist geltend gemacht werden“ kann. Letzteres hätte bei dem provisorischen Parkplatz an der Norma ggf. Auswirkung, wenn der Mietvertrag nicht die 10-jährige Zweckbindungsfrist anhält. Eine anteilige Rückerstattung der Kosten wäre die Folge.
Es konnte im Pilot erreicht werden, dass nun alle P+R-Flächen einbezogen werden (s. Übersichtsplan). Dadurch steigen die Gesamtkosten der Detektion für Heilsbronn auf rund 66.000 EUR.
Der Anteil der Stadt Heilsbronn nach Abzug der Förderung beträgt nach der Aufstellung der VGN bis zu rund 20.000 EUR. Letzteres hängt wesentlich von der noch ausstehenden Ausschreibung ab.
Die Betriebskosten können nicht gefördert werden und können nach Angaben der VGN in Abhängigkeit des ausstehenden Ausschreibungsergebnisses bis zu 12.500 EUR jährlich betragen.
Die Parkplatzbelegung wird u. a. an einer Infostele an der B 14 kurz vor der Abfahrt B 14 Heilsbronn-Ost angezeigt. Weiterhin werden die Daten in das Fahrgastinformationssystem des VGN eingebunden und bei der Fahrplanauskunft künftig auch eine Belegung der Parkplätze angegeben.
Bei der am 15.01.2018 mit dem VGN und der Regierung von Mittelfranken im Rathaus stattgefundenen Besprechung ergab sich weiterhin, dass die Fördersätze für den endständigen Ausbau von 50 % auf 60 – 65 % GVFG + 5 % aus FAG – Mitteln erhöht werden konnten. Auch für die Fahrradabstellanlagen (B+R Plätzen) können Pauschalen i. H. v. 300 € der zuwendungsfähigen Kosten für nicht überdachte Fahrradstellplätze, 750 € der zuwendungsfähigen Kosten für überdachte und abschließbare Plätze und 1.200 € der zuwendungsfähigen Kosten für eine Abstellung in einem Fahrradparkhaus genutzt werden. Der Bedarf wäre allerdings auch von der VGN zu ermitteln.
Der Zeitplan der VGN sieht nun vor, dass bis Ende Januar 2018 die Förderanträge bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden. Eine Vergabe wäre bis Mitte / Ende Mai 2018 vorgesehen. Die Stadt Heilsbronn hat bis zur Vergabeentscheidung die Möglichkeit, aus dem Projekt auszusteigen. Die nun vorliegende Vereinbarung dient jedoch der weiteren Planungssicherheit und ein späterer Ausstieg würde das ganze Projekt gefährden. Ob hieraus evtl. Folgen entstehen, ist offen.
Mit der Teilnahme an dem Projekt kann als sinnvolle Synergie weiterhin die Aufmerksamkeit des VGN und der Obersten Baubehörde auf die prekäre Stellplatzsituation entlang der S-Bahnlinie und speziell in Heilsbronn aufrecht erhalten werden. Das erscheint im Hinblick auf derzeit fehlende Alternativen für einen Ausbau der P+R-Flächen in Heilsbronn für die Stadt Heilsbronn sehr zum Vorteil zu sein. Es gibt aktuell seitens des VGN weitere Gesprächsinitiativen mit der DB Station und Service.
Die Verwaltung schlägt daher vor, am Projekt P+R 4.0 teilzunehmen.
Weiterhin will die Verwaltung die Möglichkeit eines endständigen Ausbaues der Flächen westlich und süd-westlich des Bahnhofsgebäudes wieder aufgreifen und in einer der nächsten Sitzungen hierzu erneut vorstellig werden. Hierbei will die Verwaltung auch die B+R-Plätze berücksichtigen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung über die gemeinsame Umsetzung eines Förderprojektes im Rahmen von P + R 4.0 zwischen dem Gesamtvorhabenträger und Fördermittelempfänger Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

Datenstand vom 08.02.2018 16:01 Uhr