Bauantrag Neu Errichtung Kugelfanggebäude auf dem Grundstück FlNr. 409/4, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 37a


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2017 ö 1.14

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Durch den Abbruch der Hubert-Montag-Sporthalle, welche direkt mit der bestehenden Schießanlage zusammengebaut ist, wurde eine neue Schießschutzwand errichtet. Diese wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.10.2016 behandelt.
Bei den Abrissarbeiten an dieser Wand wurde nun der Kugelfang der Schießanlage so in Mitleidenschaft gezogen, dass auch hier ein Neubau erforderlich ist.
Dieser geht wegen der unsachgemäßen Abrissarbeiten der Hubert-Montag Halle zu Lasten der Abbruchfirma.
Zwischenzeitlich wurde mit dem Sachverständigen für Schießanlagen das weitere Vorgehen besprochen und der Neubau des Kugelfanges entsprechend nach den Vorschriften abgestimmt.
Es zeigt sich, dass die Länge des Kugelfanges nicht mehr den Vorschriften entspricht und verlängert werden muss.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Errichtung des Kugelfanggebäudes sieht die Verlängerung der bereits neu erstellten  Schießschutzwand über eine Länge von rund 9,50 m vor. Hierbei wird das Nachbargrundstück, das sich in Erbbaurecht befindet um rund 93 cm in der Länge und rund 5,28 m in der Breite überbaut.
Hierzu werden die Erbbaurechtverträge entsprechend über das Notariat angepasst.
Wegen der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 28, 1. Änderung bezüglich der Errichtung außerhalb der Baugrenzen ist das beantragte Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich. Die Baugrenze im Osten und Süden werden leicht überschritten (ca. 1,00 m).
Für die Abstandsflächen zur Schießanlage ist eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nach Art. 6 BayBO zu beantragen. Die Entscheidung über die Abweichung obliegt dem Landratsamt Ansbach ohne Einvernehmen der Gemeinde.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines neuen Kugelfanggebäudes entlang der bestehenden Schießanlage auf der Fl.Nr. 409/3, wird erteilt.
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 28 1. Änderung bezüglich der Errichtung außerhalb der Baugrenzen wird zugestimmt.
Die entsprechenden Erbbaurechtverträge sind anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2017 16:22 Uhr