Baumaßnahme der Eheleute Mack auf dem Grundstück Fl.Nr. 72, Gemarkung Weißenbronn, am Quellweg; Bekanntgabe zum Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.07.2017 ö vorberatend 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Eheleute Mack haben die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 72, Gemarkung Weißenbronn, am Quellweg, beantragt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen in seiner Sitzung am 22.06.2016 erteilt.
Wegen der Errichtung von Stützmauern, welche das Ablaufverhältnis des Bachlaufes beeinflussen, ist der die Baugenehmigung bisher nicht erteilt worden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m baurechtlich verfahrensfrei sind. Aus wasserrechtlicher Sicht gab es behördenseitlich jedoch Einwendungen.
Seitens der Antragstellers ist der verloren gegangene Retentionsraum ausgleichen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.12.2016 beschlossen, hierfür keine städtischen Flächen zur Verfügung zu stellen.
Die Antragsteller haben einen Fachplaner beauftragt, die entsprechenden Flächen zu berechnen und nachzuweisen, indem die geplanten Auffüllungen im Grundstück deutlich zurückgenommen werden. Diese Unterlagen sind derzeit zur Prüfung beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach.
Am 21.04.2017 fand hierzu auch ein gemeinsamer Ortstermin statt.
Die Mauern wurden bereits im Winter 2016/17 errichtet und wurden seitdem nicht verändert.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 13.07.2017 13:49 Uhr