Tekturplanung Am Klosterwald / Ansbacher Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 die Tekturplanung zum Bauantrag des REWE-Marktes (Nr. 502) behandelt.
Das LRA Ansbach hat mit Schreiben vom 31.07.2017 gegenüber dem beauftragten Architekten u. a. mitgeteilt, dass der nördlich des Marktes geplante Gehweg als bauliche Anlage in der Anbauverbotszone liegt und aufgrund des fehlenden gemeindlichen Einvernehmens nicht genehmigt werden kann.
Das Architekturbüro hat dann eine geänderte Planung vorgelegt und den Gehweg verkürzt, so dass vom Notausgang an der Nordseite des Marktes westlich zu den Parkplätzen eine Gehwegverbindung weiterhin aufrecht erhalten bleiben sollte.
Im Gespräch mit dem Architekten wurde diese Variante durch die Stadtverwaltung hinterfragt und mitgeteilt, dass eine Befreiung seitens der Verwaltung den Gremien nicht empfohlen werde. Daraufhin verständigte man sich darauf, dass der Gehweg als befestigter Weg entfällt. Für den Zweck des Begehens im Notfall reicht es nach Angaben des Architekten aus, wenn lediglich ein Schotterrasen statt eines Weges angelegt wird.
Es handelt sich hierbei um keine bauliche Anlage, weshalb auch keine weitere Zustimmung der Stadt erforderlich ist.
Die übersandten, geänderten Unterlagen gingen an das LRA Ansbach.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 26.09.2017 12:00 Uhr