Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 400/1, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
60. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Vollgeschossen und Satteldach mit 22° Dachneigung sowie zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 400/1, Gemarkung Bonnhof, in Gottmannsdorf mit den Abmessungen von rund 9,00 x 10,50 m
Für dieses Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 16.09.2016 vor. Hier wurde damals ein Einfamilienwohnhaus mit KG, EG und DG geplant.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Im Süden ist eine vorhandene Heckenstrucktur zur Eingrünung vorhanden.
Da die Dachneigung nicht benannt wurde, gab der Antragsteller telefonisch zur Auskunft, dass die Dachfarbe, wie dargestellt, antrazit erfolgen sollte.
Mit den zwei geplanten Stellplätzen wird die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn erfüllt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Entwässerung des Neubaus erfolgt über bestehenden Hausanschlüsse des angrenzenden elterlichen Anwesens Gottmannsdorf 29. Die Einleitungserlaubnis wird durch eine Grunddienstbarkeit gesichert.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 400/1, Gemarkung Bonnhof, in Gottmannsdorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.12.2017 14:20 Uhr