Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.03.2024 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung 2022 der Stadt Heilsbronn und der Stadtwerke wurde bereits im Info-Archiv bereitgestellt und liegt als Anlage bei.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Prager, berichtet über die Prüfungstätigkeit im Rathaus am 23 und 24.11.2023 und stellt den Prüfungsbericht vor.
Im Anschluss gibt die Verwaltung ihre Stellungnahme dazu ab:
Zum Punkt 1) Haushaltsausgabereste
Gegenüber dem Haushaltsjahr 2021 liegen die Haushaltsausgabereste im Jahr 2022 etwas niedriger. Ursächlich für das aber noch immer hohe Niveau der Haushaltsausgabereste im Jahr 2022 waren hauptsächlich noch nicht durchgeführte bzw. nicht vollendete Baumaßnahmen. Den größten Anteil der Haushaltsausgabereste hat dabei (wie auch im Vorjahr) noch immer die Baumaßnahme KiTa-Neubau mit rd. 2,28 Mio. €. Gemäß § 79 Abs. 2 KommHV ist in der Haushaltsrechnung festzustellen, welche übertragbaren Ausgabemittel noch verfügbar sind und in welcher Höhe sie als Haushaltsausgabereste in das folgende Jahr übertragen werden. Eine Beschränkung, in welcher Höhe diese Übertragung maximal stattfinden darf, schreibt das kommunale Haushaltsrecht nicht vor. Die Verwaltung ist aber nach wie vor bestrebt, Haushaltsausgabereste nach Möglichkeit und Sinnhaftigkeit zu reduzieren.
Zum Punkt 2) Liegenschaften
Das Landratsamt Ansbach mietet nur bezugsfertige Wohnungen oder Häuser zur Unterbringung von Geflüchteten an.
Für das Anwesen Fürther Straße 10 wurde bereits bei einem Ortstermin im Dezember 2023 zusammen mit einem Vertreter des Landratsamtes besprochen, welche Sanierungsmaßnahmen für eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft erforderlich wären. Nach einer ersten Einschätzung würde sich dabei eine Summe i. H. v. rd. 50.000 € ergeben. Aus diesem Grund wurde von dieser Nutzungsmöglichkeit Abstand genommen. Eine Ausstattung mit Heizkörpern mit einer Anbindung an die Zentralheizung des Nachbargebäudes (Fürther Straße 10a) wäre alleine schon deshalb nicht möglich, da diese Heizung nicht für zwei Häuser ausgelegt ist.
Das im November 2023 erworbene Anwesen Fürther Straße 10a wurde am 05.03.2024 übergeben. Eine evtl. mögliche Nutzung als Flüchtlingsunterkunft wird derzeit geprüft (auch in Absprache mit dem Landratsamt).
Das Gebäude Fabrikstraße 1a hingegen soll als Ausweichmöglichkeit für Hortkinder während der Baumaßnahme an der Grundschule Heilsbronn vorgehalten werden.

Zum Punkt 3) Personal/ Standesamt
Die Stadtverwaltung dankt dem Rechnungsprüfungsausschuss für die dieser Thematik gewidmete Aufmerksamkeit. Das Standesamt wird aufgrund der aktuellen personellen Engpässe freitags von Fachbereichsleiter II vertreten, der durch einen Verwaltungsbeamten bei der Vertretung unterstützt wird. Dieser wird im April den nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 AVPStG erforderlichen Grundlehrgang absolvieren und kann anschließend als Standesbeamter für den Standesamtsbezirk Heilsbronn tätig werden. Er kann derzeit zwar Bearbeitungen vornehmen, ist jedoch mangels Standesamtsbestellung nicht beurkundungsbefugt. Seine Arbeit ist daher stets noch durch eine/n bestellte/n Standesbeamten/in zu unterzeichnen.
Bislang wurde das Standesamt freitags von einer Verwaltungsbeamtin in Teilzeit und dem Fachbereichsleiter II vertreten. Aufgrund längerer Krankheit im Jahre 2023 (Januar – November) konnte die Verwaltungsbeamtin keine Vertretung übernehmen und verlor zudem während der krankheitsbedingten Ausfallzeiten die Bestellungsvoraussetzungen. Aufgrund der längeren Krankheitsphase konnte die Mitarbeitende keine Fortbildungsveranstaltung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AVPStG besuchen, womit die Bestellung erlischt.
Mittelfristig ist beabsichtigt, die neue Mitarbeitende des Sachgebietes „Planen & Bauen“ auch für Vertretungsarbeiten im Standesamt einzusetzen. Dies allerdings erst nach erfolgter Einarbeitung in die Tätigkeiten des SG „Planen & Bauen“. Spätestens mit dieser Bestellung wird erhofft, auch längere Ausfallzeiten umfassend abfedern zu können.
Das Standesamt Heilsbronn hat auch im Prüfungszeitraum die standesamtlichen Tätigkeiten ausgeübt und notwendige Beurkundungen (fristgerecht) durchgeführt.
Ungeachtet dessen wäre ein Personalpool zur personellen Ausstattung des Standesamtes sehr begrüßenswert. Insbesondere kurzfristige personelle Ausfälle ließen sich dadurch wesentlich leichter auffangen und Personal könnte sich leichter in einzelne Aufgabenstellungen spezialisieren. Es wird daher seitens der Stadtverwaltung begrüßt, eine interkommunale Aufgabenbewältigung bzw. Personalgestellung zu prüfen. Dies stellt jedoch eine Aufgabe dar, die nicht kurzfristig gelöst werden kann.
Zum Punkt 4) Bauhof
Ende letzten Jahres hat ein Ortstermin mit dem beauftragten Ingenieurbüro stattgefunden. Die Ausführungsplanung dazu wurde uns im Januar d. Jahres übergeben. Seitens der Bauverwaltung wird eine zeitnahe Ausschreibung angestrebt.
Zum Punkt 5) Friedhof
Die Erweiterung der Urnenwand wird voraussichtlich bis zur Jahresmitte 2024 abgeschlossen und abgerechnet sein. In diesem Zuge wird eine Gebührenanpassung für die Benutzung der Bestattungseinrichtung der Stadt Heilsbronn erfolgen.
Zum Punkt 6) Freibad
Das Freibaddach ist punktuell undicht. Da es sich hierbei um ein Kaltdach handelt (keine Dämmung, lediglich Niederschlagsschutz), wird mittlerweile von einer Komplettsanierung des Daches abgesehen. Es sollen nun lediglich die Löcher abgedichtet werden. Mit dem Austausch der Wärmeabsorber durch die Stadtwerke soll baldmöglichst begonnen werden.

Zum Punkt 7) Hundesteuer
Keine Stellungnahme erforderlich.

Zum Punkt 8) KiTa-Neubau Bauhofstraße
Keine Stellungnahme erforderlich.

Der 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bedankt sich bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses (Frau Schaaf, Frau Rauh, Herr Prager, Herr Frank) für die Prüfungstätigkeit.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2022 der Stadt Heilsbronn wird festgestellt. Das Ergebnis weist zusammenfassend folgende Sollzahlen aus:

I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt                                                25.927.484,25 €
b) im Vermögenshaushalt                                                 11.574.913,37 €

II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan                                                        10.962.368,36 €
b) im Vermögensplan                                                             179.417,22 €

III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan) mit Stadtwerke
a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan                                        36.889.852,61 €
b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan                                 11.754.330,59 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2024 09:15 Uhr