1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen"
Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 17.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In öffentlicher Sitzung des Stadtrates vom 13.03.2024 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen abgewogen. Ein Satzungsbeschluss konnte damals, wie in der Sitzung ausgeführt, nicht erfolgen, da der Durchführungsvertrag zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung noch nicht geschlossen war.
Die Beurkundung des Durchführungsvertrages ist für den 15.04.2024 vorgesehen. Die Genehmigung des Durchführungsvertrages ist für die nichtöffentliche Sitzung der anberaumten Sitzung vorgesehen.
Rein formell kann daher nunmehr auch der Satzungsbeschloss gefasst werden. Nach Ausfertigung der Bebauungsplansatzung und amtlicher Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung anschließend in Kraft.
Beschluss
Aufgrund § 2 Abs. 1 und der §§ 8, 9, 10 und 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist sowie des Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371) geändert worden ist in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist erlässt die Stadt Heilsbronn folgende
§ 1
- Die 1. Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ hinsichtlich der Veränderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, sowie der öffentlichen Grünfläche, betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 215/10, 215/11, 216/3, 216/4, 216/5 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 78/50, 78/45, 79/23 und Teilflächen der Straßenflächen Fl. Nr. 78/59 und 79/26, alle Gemarkung Weiterndorf, ist beschlossen.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus dem Planblatt mit Vorhaben- und Erschließungsplan und diesem Satzungstext.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 10:37 Uhr