Bauantrag; Neubau einer Lagerhalle mit Garage für Wohnmobil und Boot auf FlNr. 405/43, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 30.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 30.04.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant den Neubau einer Lagerhalle mit Garage für Wohnmobil und Boot auf dem Grundstück FlNr. 405/43 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Für ein ähnliches Vorhaben wurde am 29.08.2022 bereits Antrag auf Vorbescheid eingereicht.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B 2-1  „Nordöstlich des Mausendorfer Weges“. Das Vorhaben weicht bei der Dachform (Pultdach statt Satteldach) und der Baugrenze von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Aus Sicht der Verwaltung kann den Abweichungen zugestimmt werden.
Der Bebauungsplan sieht für diesen Bereich ein Mischgebiet vor. Nach der letzten Berechnung des Landratsamtes Ansbach für ein anderes Bauvorhaben im Geltungsbereich des betreffenden Bebauungsplanes wäre derzeit noch eine gewerbliche Bebauung innerhalb des Mischgebietes von ca. 22 % möglich. Sollte sich auf dem Baugrundstück des Antragstellers keine gewerbliche Nutzung realisieren, so wäre nur noch eine gewerbliche Bebauung von insgesamt ca. 18 % möglich. Eine Unterschreitung von 20 % der möglichen gewerblichen Bebauung ist nicht zulässig. Nachdem die detaillierte Berechnung der Grundflächen durch das Landratsamt Ansbach der Stadtverwaltung nicht vorliegt, kann nicht abgeschätzt werden, in welchem Umfang (in qm) eine Wohnbebauung noch als möglich erachtet wird. Des Weiteren wird auf die Vormerkung aus der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 26.10.2022 verwiesen. Dem damaligen Antrag auf Bauvorbescheid wurde zugestimmt.
Die Erschließung des Vorhabens wäre gesichert.
Die notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen.
In Anlehnung an die Sitzung vom 26.10.2022 empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Ansbach müsste im Zuge der Bauantragsprüfung mitteilen, ob der Mischgebietscharakter gewahrt wäre oder nicht. Dazu wären die genauen Flächenangaben, die der Stadt Heilsbronn nicht vorliegen, vorzulegen.        

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Neubau einer Lagerhalle mit Garage für Wohnmobil und Boot“ auf dem Grundstück FlNr.: 405/43 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 10:39 Uhr