Für städtische Bauschutt- und Erddeponie Trachenhöfstatt auf Flurnummer 572/1 der Gemarkung Seitendorf ist gemäß Auflage des WWA jährlich eine Grundwasseruntersuchung zu veranlassen.
Die Ergebnisse der zuletzt durchgeführten Untersuchung wurden dem zuständigen WWA übermittelt. Hierzu liegt der Stadt Heilsbronn nun die Stellungnahme vor (Anmerkung vom 29.04.2024: Die Stellungnahme des WWA liegt der Stadt Heilsbronn lediglich auszugsweise durch Mail des Landratsamtes Ansbach vom 09.04.2024 vor.)
„Bei den Fluoridgehalten ist ein Anstieg in allen Messstellen zu beobachten. In GWM P1 und GWM P2 werden mit 180 μg/l die höchsten Konzentrationen seit 2010 erreicht, in GWM P3 lag der Wert bei 200 μg/l. Die Werte liegen weiterhin deutlich unter dem Stufe-1 Grenzwert von 750 μg/l des Merkblatts 3.8/1. Die AOX-Gehalte in allen Grundwassermessstellen liegen bei < 10 μg/L. Hinweise auf eine anthropogene Belastung des Grundwassers, ausgehend vom Deponiekörper, durch PAK, LHKW, MKW, BTEX, Phenole, Chlorbenzole und/oder Metalle bzw. Schwermetalle gibt es nicht. Wie bereits im Vorjahr besitzt die unterstromige Grundwassermessstelle GWM P1 im Vergleich zu den oberstromig bzw. seitstromig gelegenen Messstellen GWM P2 und GWM P3 höhere Werte der Leitfähigkeit (Differenzwert 247 - 330μg/l). Dies dokumentiert eine erhöhte Mineralisierung des Grundwassers durch die Deponieablagerungen. In GWM P3 ist der Sauerstoffgehalt mit 11 mg/l im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen und bewegt sich damit wieder auf dem Durchschnittsniveau der Vorjahre. Die Differenzwertüberschreitung bei dem Parameter Nitrat lässt sich durch weitere Einflüsse, z.B. aus der Landwirtschaft, begründen.
Die organischen Leitparameter BTEX, PAK, LHKW, MKW, PCB und Phenole konnten nicht, die anorganischen Leitparameter Cyanid und Schwermetalle lediglich in Spuren nahe der Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden. In der mikrobiologischen Untersuchung (Leuchtbakterientest, Daphnientest) zeigt sich in der GWM P3 wie bereits im Vorjahr eine Auffälligkeit im Leuchtbakterientest. Der erhöhte Wert weist auf eine geringe toxische Verunreinigung des Grundwassers hin. Alle anderen Parameter zeigen keine Auffälligkeiten und bewegen sich im Bereich der Werte der Vorjahre.
Sickerwasserbeprobung:
Aufgrund der Trockenheit im Sickerwasserbecken konnte wiederholt keine Beprobung des Sickerwassers stattfinden. Auch der Kontrollschacht wies keinen Zufluss auf.
Die Sickerwasserbeprobung soll auf das 2. Quartal des Jahres ausgedehnt werden bzw. kurzfristig nach einem Starkregenereignis erfolgen (vgl. unser Schreiben vom 23.02.2016, Az.: 1A 1-4477.5-AN165-2503/2016). Bislang wurde uns keine Probenahme des Sickerwassers mitgeteilt.
Weiteres Vorgehen:
Die durchgeführten Beprobungen sind in gewohntem Umfang weiterzuführen. Eine kurzfristig durchgeführte Sickerwasserbeprobung ist dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach mitzuteilen. Die Analyseergebnisse sind sowohl in schriftlicher und digitaler (SEBAM) Form sowie mit einem gutachterlichen Kurzbericht zu übermitteln.“
Um den Vorgaben des WWA nachzukommen wird eine zusätzliche Wasserbeprobung des Sickerwasserteiches für das 2. Quartal 2024 beauftragt.
Dient zur Kenntnis.