Die Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn (§ 10 BGS-EWS) müssen zum 01.07.2024 der Kostenentwicklung angepasst werden, nachdem der vierjährige Kalkulationszeitraum abgelaufen ist. Mit der Kalkulation wurde gemäß Beschluss des Stadtrats vom 15.11.2023 der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mit Schreiben vom 20.11.2023 beauftragt.
Die aktuellen Einleitungsgebühren betragen 3,20 €/m³ pro Kubikmeter Abwasser; sie gelten seit dem 01.07.2020.
An Beiträgen werden pro qm Grundstücksfläche 1,50 €/m² und 11,00 € pro qm Geschossfläche erhoben; diese Beträge gelten seit dem 01.07.2020 und bleiben nach einer überschlägigen Berechnung auch weiterhin stabil.
Das Ergebnis der Kalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wird durch Frau Egger vom BKPV mittels Präsentation detailliert vorgestellt. Das Ergebnis dieser Kalkulation:
Gebühren
Die Problematik hinsichtlich der Notwendigkeit der Einführung einer separaten Niederschlagswassergebühr hat sich seit der letzten Kalkulation nicht geändert.
Aufgrund dessen sowie aufgrund der schlecht abzuschätzenden Kostenentwicklung für die Folgejahre (sowohl Betriebskosten als auch Kosten für Investitionsmaßnahmen) wurde nun von einem verkürzten Kalkulationszeitraum von 2 Jahren ausgegangen (Gem. Art. 8 Abs. 6 KAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll).
Im heute zur Beschlussfassung vorgelegten Kalkulationszeitraum kann noch auf eine Erhebung von Verbesserungsbeiträgen verzichtet werden. Spätestens nach Abschluss der Sanierung der Kläranlage Heilsbronn (Vorauszahlungen wären auch möglich) muss für diese Maßnahme über die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen nachgedacht werden, um künftig die Gebühren noch kalkulierbar gestalten zu können.
Eine notwendige Geschossflächenermittlung muss baldmöglichst angegangen werden (dazu wurden im Haushalt 2024 bereits Mittel i. H. v. 30 T€ bei HHSt. 0300.6550 eingestellt), bei der Auftragsvergabe ist dann zu entscheiden, ob die Angaben für eine separate Niederschlagswassergebühr mit erhoben werden.
Ergebnis
Im Ergebnis beläuft sich die kostendeckende Einleitungsgebühr im Kalkulationszeitraum vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2026 auf 3,95 €/m². Dabei berücksichtigt sind Investitionen in diesen kommenden Jahren i. H. v. rd. 3,5 Mio. €.
Diese Gebühr errechnet sich durch die vorliegende Kalkulation sowie durch
- Beibehaltung eines kalkulatorischen Zinssatzes von 1, 7 % (seit 01.07.2020).
- Berücksichtigung von voraussichtlich anteilig zu erwartenden Zuwendungen gem. Härtefallförderung der RZWas2021.
- Anpassung der Verbrauchsmengen an die Einwohnerentwicklung mit Abgleich Erlöse/ aktueller Gebührensatz.
- Annahme der Betriebskostensteigerungen mit folgenden Werten:
Jahr Allgemein Personal Energie
2025 1,50 % 3,0 % 5,0 %
2026 1,50 % 3,0 % 5,0 %
5. Ausgleich von Unterdeckungen aus Vorjahren.
Alternative 1
Die Gebühren für die Entwässerungseinrichtung werden ab 01.07.2024 bis zum 30.06.2026 auf 3,95 €/m³ festgesetzt.
Alternative 2
Ergänzend zu Alternative 1 werden Grundgebühren für Hauswasserzähler erhoben (Werte analog zur BGS-WAS):
Wasserzähler mit Nenndurchfluss Grundgebühr/ Jahr
bis 2,5 m³/h 75,00 €
bis 6 m³/h 180,00 €
bis 10 m³/h 300,00 €
über 10 m³/h 750,00 €
Im Ergebnis beläuft sich die kostendeckende Einleitungsgebühr im Kalkulationszeitraum vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2026 dabei auf 3,57 €/m².
Zum Vergleich Abwassergebühren anderer Gemeinden s. nachfolgende Tabelle: