Anfrage einer Städtepartnerschaft; Informationen für anschl. Fraktionsberatungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 18.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadt Heilsbronn erreichten Anfragen sowohl durch den Bezirk Mittelfranken als auch durch das Kreisamt Südmähren, ob Interesse an einer Städtepartnerschaft mit der tschechischen Stadt Kurim (deutsch: Gurein) bestünde.
Die entsprechenden Unterlagen wurden der Sitzungsvorlage angefügt.
Die Stadtverwaltung stellt die derzeit zur Verfügung stehenden Informationen den Stadtratsmitgliedern zur Verfügung. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates obliegt die Entscheidung über den Abschluss einer Städtepartnerschaft dem Stadtrat.
Die Stadtverwaltung möchte vorsichtige Zurückhaltung zum Ausdruck bringen, dass es ggf. schwierig darstellbar sein könnte, eine ausreichende Zahl an interessierten und engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu animieren, sich im Partnerschaftsprozess einzubringen. Eine Partnerschaft, die ausschließlich durch die Stadtverwaltung ausgeübt wird, widerstrebt dem Partnerschaftsgedanken.
Die Bekanntgabe soll den Fraktionen eine fraktionsinterne Beratung ermöglichen, sodass zu einem späteren Zeitpunkt zur Anfrage selbst entschieden werden kann. Die Stadtverwaltung merkt die Angelegenheit für eine Sitzung im Oktober (23.10.) oder im November (13.11.) vor.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 10.10.2024 10:58 Uhr