Zuwendungsanträge im Rahmen der Härtefallförderung gem. RZWas2021 für die Flurstraße;
Bekanntgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 09.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Ferienausschuss am 14.08.2024 wurde bereits mitgeteilt, dass Zuwendungsanträge im Rahmen der Härtefallförderung gem. RZWas2021 für die Flurstraße sowohl für Wasser- als auch für den Kanalbau gestellt werden sollen. Diesen wurden mit Datum 15.08.2024 beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach entsprechend gestellt.
Leider konnte für die Auswechslung des Mischwasserkanals die Härtefallschwelle gem. Nr. 4.3.1 der RZWas2021 nicht mehr überschritten werden (getrennte Betrachtung der Härtefallschwelle 1 mit PKB von 2.500 €/ EZD).
Aus diesem Grund wurde die von uns beantragte Maßnahme zum Stichtag 14.08.24 als nicht zuwendungsfähig beurteilt. Eine Förderfähigkeit für den Kanalbau scheidet somit aus (s. anliegendes Schreiben des WWA vom 25.09.24).
Für den gestellten Zuwendungsantrag für die Erneuerung der Wasserleitung in der Flurstraße ging der entsprechende Zuwendungsbescheid heute ein.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 19.11.2024 09:48 Uhr