Bauantrag; Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports auf FlNr. 294/5, Gemarkung Weißenbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 12.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 12.06.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragssteller planen den „Neubau eines Einfamilienhauses, Errichtung eines Carports“ auf dem Grundstück mit der FlNR. 294/5 Gemarkung Weißenbronn. 
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. 
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das  Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden durch die Antragssteller nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplantem Neubau zu erteilen

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses, Errichtung eines Carports“ auf dem Grundstück mit der FlNR. 294/5 Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2024 12:38 Uhr