Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Sichtschutzzauns auf FlNr. 335/47, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 12.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 12.06.2024 ö beschließend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant die Errichtung eines Sichtschutzzauns auf Flurnummer 335/47 aus handelsüblichen Holzelementen ca. 1,8 x 1,8 m. auf einer Länge von ca. 5,5 m zur Grundstücksüberschneidung auf Flurnummer 335/48 beide Flurnummern Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B 7.2  „Südwestlich der Weiterndorfer Straße und östlich der Nürnberger Straße“. Der Bebauungsplan sieht vor, dass Einfriedungen zwischen Nachbargrundstücken nicht höher als 1,25 m sein sollen.
Der Antragssteller möchte die Einfriedung jedoch mit einer Höhe von ca. 1,8 m errichten.
Die Verwaltung empfiehlt der isolierten Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Die isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. B 7.2  „Südwestlich der Weiterndorfer Straße und östlich der Nürnberger Straße“ bezüglich der Einfriedungshöhe zwischen zwei Nachbargrundstücken wird für erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt auf den Antragssteller zuzugehen und einen Mindestabstand von 10 cm zwischen Zaunelement und Boden zu verlangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2024 12:38 Uhr