Tektur; Errichtung einer Doppelhaushälfte - Haus 2, auf FlNr. 523/22 und 523/24 (TF), Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Doppelhauses auf den Fl.Nrn. 523/22 und 523/24 (TF), Gemarkung Heilsbronn. 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebietes und ist daher nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Wohnbaufläche aus.

Über den ursprünglichen Bauantrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.08.2020 beraten und das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage erteilt, dass die für die Erschließung notwendigen Dienstbarkeiten für das Baugrundstück nachgewiesen werden.

Die eingereichte Tektur sieht Änderungen an der Doppelhaushälfte 2 (DHH2) auf dem rückwärtigen Grundstück vor. Dieses soll von 7,98 m auf 9,99 m verbreitert werden.

Die gemäß städtischer Satzung erforderlichen zwei Stellplätze werden in den eingereichten Planunterlagen nachgewiesen.

Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Das Landratsamt Ansbach wird über die noch einzutragenden Grunddienstbarkeiten informiert.



Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses auf Fl.Nrn. 523/22 und 523/24 (TF), Gemarkung Heilsbronn unter der Auflage, dass die für die Erschließung notwendigen Dienstbarkeiten für das Baugrundstück nachgewiesen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 11:13 Uhr