Markt Roßtal; Flächennutzungsplanänderung Nr. 9 "Weinleite"; Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 zur Schaffung von neuem Wohnraum die Aufstellung des qualifizierten BP Nr. 69 „Weinleite“ nach § 8 und § 9 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB, sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes von 2018 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. 

Ziel der Planungen für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Weinleite“ sind die Darstellung von Allgemeiner Wohnbaufläche (WA), Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Verkehrsflächen.

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Weinleite“ von 2018 des Marktes Roßtal besteht Einverständnis. 
Einwendungen werden nicht vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 11:13 Uhr